Prämienverbilligung-Rechner (nach Kanton)
Prüfe, ob du Anspruch auf eine Verbilligung deiner Krankenkassenprämie hast: Einkommens-Richtwerte je Kanton und Haushaltstyp für 2026, mit Verweis auf den amtlichen Rechner deines Kantons.
Wer bekommt Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein Zuschuss von Kanton und Bund an die Krankenkassenprämie für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Entscheidend ist dein massgebendes Einkommen: Liegt es unter der Grenze deines Wohnkantons, hast du Anspruch. Jeder Kanton legt diese Grenze und die Berechnung selbst fest – darum wählst du oben deinen Kanton.
Massgebendes Einkommen ist nicht das Nettoeinkommen
Fast alle Kantone rechnen zum steuerbaren bzw. Reineinkommen einen Anteil des Vermögens hinzu – von 5 % (Bern, Wallis) über 10–20 % bis 30 % (Neuenburg). Einige haben zusätzlich eine harte Vermögensgrenze (Freiburg/Jura). Andere prüfen den Anspruch nicht über eine feste Einkommensgrenze, sondern über eine Formel (Prämie im Verhältnis zum Einkommen) – dort liefert nur der amtliche Rechner ein verbindliches Ergebnis.
Antrag oder automatisch?
Manche Kantone (z. B. Bern, Wallis, Genf, Uri) berechnen den Anspruch automatisch aus den Steuerdaten. Viele andere verlangen einen jährlichen Antrag mit Frist bei der kantonalen Ausgleichskasse. Verlass dich nicht auf die Automatik – prüfe deinen Anspruch aktiv. Dieser Rechner gibt einen Richtwert; den verbindlichen Bescheid liefert der amtliche Rechner deines Kantons, der beim Ergebnis verlinkt ist.
Prämienverbilligung nach Kanton
Tipp: Mit einer höheren Franchise sinkt die Prämie – ob sich das lohnt, zeigt der Franchise-Rechner; wie du die Kasse wechselst, steht im Ratgeber Krankenkasse wechseln. Alle Angaben sind Richtwerte für 2026, ohne Gewähr; massgebend ist die kantonale Stelle.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch hat, wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt – konkret: wessen massgebendes Einkommen unter der Grenze des Wohnkantons liegt. Jeder Kanton legt eigene Einkommensgrenzen je Haushaltstyp fest und rechnet einen Teil des Vermögens hinzu. Der Rechner zeigt den Richtwert für deinen Kanton.
Bis zu welchem Einkommen bekommt man Prämienverbilligung?
Das ist kantonal sehr unterschiedlich. Für Einzelpersonen liegt die Grenze des massgebenden Einkommens je nach Kanton grob zwischen 27’000 (Jura) und 64’000 CHF (Zürich); Familien deutlich höher (bis über 150’000 in Genf). Die genaue Grenze und die Berechnung des massgebenden Einkommens bestimmt dein Kanton.
Muss ich die Prämienverbilligung beantragen oder kommt sie automatisch?
Das hängt vom Kanton ab. Einige (z. B. Bern, Wallis, Genf, Aargau Innerrhoden) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten. Viele andere verlangen einen jährlichen Antrag bei der Ausgleichskasse, oft mit einer Frist. Verlass dich nicht auf die Automatik – prüfe es aktiv.
Wie wird das massgebende Einkommen berechnet?
In der Regel aus dem steuerbaren bzw. Reineinkommen plus einem Anteil des Vermögens – der Vermögensanteil reicht von 5 % (Bern, Wallis) über 10–20 % bis 30 % (Neuenburg). Einige Kantone haben zusätzlich eine harte Vermögensgrenze (z. B. Freiburg/Jura 150’000–250’000). Es ist also nicht einfach das steuerbare Einkommen.
Wann muss ich die Prämienverbilligung beantragen?
Wo ein Antrag nötig ist, gelten kantonale Fristen – häufig Ende März, teils bis Ende Jahr. Massgebend ist meist die Steuerveranlagung von vor zwei Jahren. Den verbindlichen Anspruch und die Frist findest du beim amtlichen Rechner deines Kantons, der bei jedem Ergebnis verlinkt ist.