Prämienverbilligung-Rechner (nach Kanton)

Prüfe, ob du Anspruch auf eine Verbilligung deiner Krankenkassenprämie hast: Einkommens-Richtwerte je Kanton und Haushaltstyp für 2026, mit Verweis auf den amtlichen Rechner deines Kantons.

Christoph Ballmer Erstellt und geprüft von Christoph Ballmer
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Richtwert, ohne Gewähr. Jeder Kanton hat ein eigenes Modell – „massgebendes Einkommen" ist meist steuerbares/Reineinkommen plus ein kantonaler Vermögensanteil (5–30 %), teils mit harter Vermögensgrenze. Die Grenzen sind Richtwerte 2026 (teils aus der amtlichen Formel abgeleitet, teils regionsabhängig). Den verbindlichen Anspruch berechnet der amtliche Rechner deines Kantons.

Wer bekommt Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein Zuschuss von Kanton und Bund an die Krankenkassenprämie für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Entscheidend ist dein massgebendes Einkommen: Liegt es unter der Grenze deines Wohnkantons, hast du Anspruch. Jeder Kanton legt diese Grenze und die Berechnung selbst fest – darum wählst du oben deinen Kanton.

Massgebendes Einkommen ist nicht das Nettoeinkommen

Fast alle Kantone rechnen zum steuerbaren bzw. Reineinkommen einen Anteil des Vermögens hinzu – von 5 % (Bern, Wallis) über 10–20 % bis 30 % (Neuenburg). Einige haben zusätzlich eine harte Vermögensgrenze (Freiburg/Jura). Andere prüfen den Anspruch nicht über eine feste Einkommensgrenze, sondern über eine Formel (Prämie im Verhältnis zum Einkommen) – dort liefert nur der amtliche Rechner ein verbindliches Ergebnis.

Antrag oder automatisch?

Manche Kantone (z. B. Bern, Wallis, Genf, Uri) berechnen den Anspruch automatisch aus den Steuerdaten. Viele andere verlangen einen jährlichen Antrag mit Frist bei der kantonalen Ausgleichskasse. Verlass dich nicht auf die Automatik – prüfe deinen Anspruch aktiv. Dieser Rechner gibt einen Richtwert; den verbindlichen Bescheid liefert der amtliche Rechner deines Kantons, der beim Ergebnis verlinkt ist.

Prämienverbilligung nach Kanton – Einkommens-Richtwerte 2026

Massgebendes Einkommen bis zu dem grob Anspruch besteht, nach Haushaltstyp. Kanton verlinkt = amtlicher Rechner:

KantonEinzelpersonPaar / Ehepaar (ohne Kinder)Alleinerziehend, 1 KindFamilie (Paar, 2 Kinder)
Zürich CHF 64'000CHF 102'400CHF 79'400CHF 127'040
Bern CHF 35'000nur amtl. Rechnernur amtl. RechnerCHF 45'000
Luzern nur amtl. Rechnernur amtl. RechnerCHF 71'477CHF 89'346
Uri CHF 51'000CHF 103'000CHF 64'000CHF 129'000
Schwyz CHF 43'314CHF 63'093CHF 55'752CHF 85'584
Obwalden CHF 50'000nur amtl. RechnerCHF 70'000CHF 70'000
Nidwalden CHF 54'000nur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechner
Glarus nur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechner
Zug CHF 89'900nur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechner
Freiburg CHF 37'000CHF 65'000CHF 57'400CHF 93'000
Solothurn CHF 80'000CHF 80'000CHF 80'000CHF 80'000
Basel-Stadt CHF 49'375CHF 79'000CHF 79'000CHF 97'000
Basel-Landschaft CHF 31'000CHF 51'000CHF 52'000CHF 88'000
Schaffhausen CHF 38'500CHF 77'000CHF 47'300CHF 94'650
Appenzell Ausserrhoden CHF 35'000CHF 55'000CHF 46'200CHF 75'900
Appenzell Innerrhoden CHF 55'700CHF 80'800CHF 62'100CHF 94'600
St. Gallen CHF 39'300CHF 58'900CHF 61'800CHF 81'400
Graubünden CHF 55'000CHF 111'000CHF 69'000CHF 137'000
Aargau CHF 40'300CHF 64'100CHF 53'600CHF 92'125
Thurgau nur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechner
Tessin nur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechnernur amtl. Rechner
Waadt CHF 70'000CHF 96'600CHF 70'000CHF 96'600
Wallis CHF 38'500CHF 67'375CHF 60'125CHF 89'375
Neuenburg CHF 50'600CHF 67'551CHF 65'089CHF 104'317
Genf CHF 50'000CHF 115'000CHF 151'000CHF 157'000
Jura CHF 27'000CHF 27'000CHF 53'000CHF 53'000

Tipp: Mit einer höheren Franchise sinkt die Prämie – ob sich das lohnt, zeigt der Franchise-Rechner; wie du die Kasse wechselst, steht im Ratgeber Krankenkasse wechseln. Alle Angaben sind Richtwerte für 2026, ohne Gewähr; massgebend ist die kantonale Stelle.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch hat, wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt – konkret: wessen massgebendes Einkommen unter der Grenze des Wohnkantons liegt. Jeder Kanton legt eigene Einkommensgrenzen je Haushaltstyp fest und rechnet einen Teil des Vermögens hinzu. Der Rechner zeigt den Richtwert für deinen Kanton.

Bis zu welchem Einkommen bekommt man Prämienverbilligung?

Das ist kantonal sehr unterschiedlich. Für Einzelpersonen liegt die Grenze des massgebenden Einkommens je nach Kanton grob zwischen 27’000 (Jura) und 64’000 CHF (Zürich); Familien deutlich höher (bis über 150’000 in Genf). Die genaue Grenze und die Berechnung des massgebenden Einkommens bestimmt dein Kanton.

Muss ich die Prämienverbilligung beantragen oder kommt sie automatisch?

Das hängt vom Kanton ab. Einige (z. B. Bern, Wallis, Genf, Aargau Innerrhoden) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten. Viele andere verlangen einen jährlichen Antrag bei der Ausgleichskasse, oft mit einer Frist. Verlass dich nicht auf die Automatik – prüfe es aktiv.

Wie wird das massgebende Einkommen berechnet?

In der Regel aus dem steuerbaren bzw. Reineinkommen plus einem Anteil des Vermögens – der Vermögensanteil reicht von 5 % (Bern, Wallis) über 10–20 % bis 30 % (Neuenburg). Einige Kantone haben zusätzlich eine harte Vermögensgrenze (z. B. Freiburg/Jura 150’000–250’000). Es ist also nicht einfach das steuerbare Einkommen.

Wann muss ich die Prämienverbilligung beantragen?

Wo ein Antrag nötig ist, gelten kantonale Fristen – häufig Ende März, teils bis Ende Jahr. Massgebend ist meist die Steuerveranlagung von vor zwei Jahren. Den verbindlichen Anspruch und die Frist findest du beim amtlichen Rechner deines Kantons, der bei jedem Ergebnis verlinkt ist.

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