Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Innerrhoden (2026)
Im Kanton Appenzell Innerrhoden besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 55'700 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 55'700 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 80'800 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 62'100 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 94'600 |
| Massgebendes Einkommen | massgebendes Gesamteinkommen + 10 % Vermögen (Selbstbehalt-Modell) |
| Vermögen | fliesst je nach Kanton anteilig ein |
| Verfahren | automatisch |
Amtlichen Rechner / Infoseite Appenzell Innerrhoden öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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