Prämienverbilligung im Kanton Obwalden (2026)
Im Kanton Obwalden besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 50'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 50'000 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | nur amtl. Rechner |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 70'000 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 70'000 |
| Massgebendes Einkommen | massgebendes Einkommen + 10 % Reinvermögen |
| Vermögen | fliesst je nach Kanton anteilig ein |
| Verfahren | Antrag |
Amtlichen Rechner / Infoseite Obwalden öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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