Prämienverbilligung im Kanton Luzern (2026)
Der Kanton Luzern legt keine einfache Einkommensgrenze fest – der Anspruch wird über eine Formel bzw. den amtlichen Rechner ermittelt. Richtwert-Orientierung unten, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | nur amtl. Rechner |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | nur amtl. Rechner |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 71'477 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 89'346 |
| Massgebendes Einkommen | Nettoeinkommen + 10 % Vermögen (Eigenanteil-Regel, kein fixer Cap) |
| Vermögen | Reinvermögen 100’000 (allein) / 200’000 (Paar) + 50’000/Kind |
| Verfahren | Antrag |
Amtlichen Rechner / Infoseite Luzern öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
Anspruch selbst prüfen
Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.