Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt (2026)
Im Kanton Basel-Stadt besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 49'375 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 49'375 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 79'000 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 79'000 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 97'000 |
| Massgebendes Einkommen | Nettoeinkommen + 10 % Vermögen über Freibetrag (Staffelung nach Personenzahl) |
| Vermögen | Freibetrag 37’500 (Einzel) / 60’000 (Paar) + 15’000/Kind |
| Verfahren | Antrag |
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Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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