Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt (2026)

Im Kanton Basel-Stadt besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 49'375 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

HaushaltEinkommens-Richtwert 2026
EinzelpersonCHF 49'375
Paar / Ehepaar (ohne Kinder)CHF 79'000
Alleinerziehend, 1 KindCHF 79'000
Familie (Paar, 2 Kinder)CHF 97'000
Massgebendes EinkommenNettoeinkommen + 10 % Vermögen über Freibetrag (Staffelung nach Personenzahl)
VermögenFreibetrag 37’500 (Einzel) / 60’000 (Paar) + 15’000/Kind
VerfahrenAntrag

Amtlichen Rechner / Infoseite Basel-Stadt öffnen →

Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.

Anspruch selbst prüfen

Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.

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