Mietzinssenkungs-Rechner
Berechne deinen Anspruch auf Mietzinssenkung, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestsetzung gesunken ist (2,91 % je 0,25 %-Schritt).
Wann sinkt deine Miete?
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist in der Schweiz der wichtigste Hebel für die Miethöhe. Sinkt er, hast du Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Pro Senkungsschritt von 0,25 % beträgt der Anspruch 2,91 % der Nettomiete (VMWG Art. 13).
So gehst du vor
- Schau auf deinem letzten Mietvertrag oder der letzten Mietzinsanpassung nach, auf welchem Referenzzinssatz deine Miete beruht.
- Vergleiche ihn mit dem aktuellen Referenzzinssatz (seit 2025 / 2026: 1,25 %).
- Stelle das Senkungsbegehren schriftlich und fristgerecht (in der Regel auf den nächsten Kündigungstermin).
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt nur den Referenzzinssatz. Der Vermieter darf 40 % der aufgelaufenen Teuerung sowie 0,5 % allgemeine Kostensteigerung pro Jahr gegenrechnen – die tatsächliche Senkung kann daher kleiner ausfallen. Alle Angaben ohne Gewähr; im Zweifel hilft der Mieterverband.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung?
Wenn der hypothekarische Referenzzinssatz seit deiner letzten Mietzinsfestsetzung gesunken ist. Du musst die Senkung selbst und fristgerecht (schriftlich, meist auf den nächsten Kündigungstermin) verlangen.
Wie viel Senkung gibt es pro 0,25 %?
Pro Senkungsschritt von 0,25 % beim Referenzzinssatz beträgt der Anspruch 2,91 % der Nettomiete (VMWG Art. 13). Mehrere Schritte werden zusammengerechnet.
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt seit 2025 und im Jahr 2026 bei 1,25 %. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert ihn alle drei Monate.
Kann der Vermieter der Senkung etwas gegenrechnen?
Ja. Der Vermieter darf 40 % der aufgelaufenen Teuerung und eine allgemeine Kostensteigerung von 0,5 % pro Jahr anrechnen. Die tatsächliche Senkung kann deshalb kleiner ausfallen als der reine Referenzzins-Anspruch.