Pensionskassen-Rechner (BVG)
Projiziere dein BVG-Altersguthaben mit 65 und die daraus resultierende Pensionskassen-Rente – mit den BVG-Eckwerten 2026.
So funktioniert der Pensionskassen-Rechner
Die Pensionskasse (2. Säule, BVG) sammelt Jahr für Jahr ein Altersguthaben an. Der Rechner oben projiziert dieses Guthaben bis Alter 65 und rechnet es mit dem Umwandlungssatz in eine jährliche Rente um – auf Basis der gesetzlichen BVG-Eckwerte 2026. Daneben gibt es einen zweiten, steuerlich oft wichtigeren Hebel: den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Damit schliesst du Beitragslücken, erhöhst dein Altersguthaben und ziehst den Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen ab.
Die BVG-Eckwerte 2026
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22’680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26’460 |
| Max. koordinierter Lohn (Obligatorium) | CHF 64’260 |
| Oberer BVG-Grenzlohn | CHF 90’720 |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % |
| BVG-Mindestumwandlungssatz | 6,8 % |
Altersgutschriften nach Alter
Die jährlichen Gutschriften steigen mit dem Alter: 7 % des koordinierten Lohns mit 25–34, 10 % mit 35–44, 15 % mit 45–54 und 18 % mit 55–65. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diese Beiträge. Über das ganze Erwerbsleben ergeben diese Sätze das «maximal mögliche» Altersguthaben – die Differenz zu deinem tatsächlichen Guthaben ist dein Einkaufspotenzial.
Pensionskassen-Einkauf: was es ist und warum es sich lohnt
Ein Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in deine Pensionskasse. Sinnvoll wird er, wenn dein Lohn seit Stellenantritt gestiegen ist, du Beitragsjahre verpasst hast (Auslandaufenthalt, Teilzeit, später Berufseinstieg) oder bei einem Stellenwechsel zu wenig Freizügigkeitskapital übertragen wurde. Der Reiz ist doppelt: Du baust steuerfrei Vorsorgekapital auf und der einbezahlte Betrag ist im Einkaufsjahr vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Weil die Einkommenssteuer progressiv ist, wirkt der Abzug auf deinen persönlichen Grenzsteuersatz – je höher das Einkommen, desto höher die Ersparnis pro eingezahltem Franken.
Einkaufspotenzial berechnen
Das maximal zulässige Einkaufspotenzial steht in der Regel direkt auf deinem Vorsorgeausweis. Vereinfacht entspricht es:
- Maximales Altersguthaben = versicherter Lohn × Summe der Altersgutschriften-Sätze bis heute (mit Verzinsung)
- minus dein aktuell vorhandenes Altersguthaben
- minus Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Guthaben über dem zulässigen Maximum
- minus offene WEF-Vorbezüge für Wohneigentum (diese müssen zuerst zurückgezahlt werden)
- = dein verfügbares Einkaufspotenzial
Durchgerechnetes CHF-Beispiel
Eine 50-jährige Person in Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 120’000 hat laut Vorsorgeausweis ein Einkaufspotenzial von CHF 60’000 und zahlt im laufenden Jahr CHF 30’000 ein. Der persönliche Grenzsteuersatz liegt bei rund 30 %:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkaufspotenzial laut Vorsorgeausweis | CHF 60’000 |
| Einkauf in diesem Jahr | CHF 30’000 |
| Steuerbares Einkommen vor Einkauf | CHF 120’000 |
| Steuerbares Einkommen nach Einkauf | CHF 90’000 |
| Persönlicher Grenzsteuersatz | ca. 30 % |
| Steuerersparnis im Einkaufsjahr | ca. CHF 9’000 |
Auf jeden eingezahlten Franken kommen so rund 30 Rappen sofort zurück. Das Kapital bleibt überdies vom Vermögen steuerfrei, und die Erträge in der Pensionskasse sind während der Ansparzeit ebenfalls steuerfrei. Beim späteren Bezug fällt nur die reduzierte Kapitalbezugssteuer an – typischerweise deutlich tiefer als der heute gesparte Grenzsteuersatz.
Gestaffelt einkaufen statt alles auf einmal
Wer das Potenzial auf mehrere Jahre verteilt, nutzt in jedem Jahr erneut die volle Progression und bleibt mit dem Einkommen nicht «unter» dem progressionswirksamen Bereich. Das gleiche Beispiel-Potenzial einmal versus gestaffelt über drei Jahre (Zürich, illustrativ):
| Variante | Einkauf | Steuerersparnis (total) |
|---|---|---|
| Einmalig im selben Jahr | CHF 90’000 | ca. CHF 32’000 |
| Gestaffelt: 3 × CHF 30’000 | CHF 90’000 | ca. CHF 35’000 |
Die Staffelung bringt im Beispiel rund CHF 3’000 mehr Ersparnis bei identischem Einkaufsbetrag, weil ein grosser Einmaleinkauf das steuerbare Einkommen so stark drückt, dass die obersten – teuersten – Progressionsstufen nur einmal entlastet werden. Die genaue Wirkung hängt von Kanton, Gemeinde, Konfession und Zivilstand ab; rechne deine Situation mit dem Steuerrechner nach.
Die 3-Jahres-Sperrfrist beim Kapitalbezug
Steuerlich entscheidend ist die Sperrfrist: Nach einem Einkauf darfst du während drei Jahren kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Tust du es doch, rechnet die Steuerbehörde den Abzug rückwirkend auf – die gesparte Steuer wird nachbelastet. Die Frist läuft taggenau ab dem Einkaufsdatum. Für reine Rentenbezüge gilt sie nicht, nur für den Kapitalbezug. Wer eine Frühpensionierung mit Kapitalbezug plant, muss den letzten Einkauf entsprechend früh tätigen:
| Geplanter Kapitalbezug | Letzter steuerwirksamer Einkauf spätestens |
|---|---|
| mit 65 (ordentlich) | mit 62 |
| mit 62 (Frühpensionierung) | mit 59 |
| mit 60 (Frühpensionierung) | mit 57 |
Plane die letzten Einkäufe also rechtzeitig vor dem Bezug. Den steuerlich optimalen Bezugsmix prüfst du mit dem Entnahmeplan-Rechner.
Wer profitiert am meisten – und worauf zu achten ist
- Höheres Einkommen, höherer Hebel: Bei CHF 200’000 steuerbarem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz in vielen Kantonen über 40 % – derselbe Einkauf spart dann anteilig deutlich mehr.
- Ab Mitte 40 / 50: Je näher an der Pensionierung, desto kürzer ist das Geld gebunden und desto klarer ist das tatsächliche Potenzial.
- WEF zuerst zurückzahlen: Offene Vorbezüge für Wohneigentum müssen vollständig getilgt sein, bevor neue Einkäufe steuerlich abziehbar sind.
- Deckungsgrad prüfen: Ein Einkauf ist nur sinnvoll, wenn deine Kasse solide finanziert ist (Deckungsgrad über 100 %) – sonst sanierst du fremdes Risiko mit.
- Vermögen wird gebunden: Das Kapital ist bis zur Pensionierung (oder Wohneigentum/Selbstständigkeit/Wegzug) gesperrt – plane Liquidität ein.
Hinweis: Der Rechner oben bildet das Obligatorium vereinfacht ab (konstanter Lohn und Zins angenommen). Viele Kassen versichern zusätzlich überobligatorisch, oft mit tieferem Umwandlungssatz – massgeblich ist dein persönlicher Vorsorgeausweis. Zusammen mit AHV und Säule 3a ergibt sich dein Gesamtbild der Altersvorsorge. Der gebundene Einkauf ist zudem von der Vermögenssteuer befreit; beim Kapitalbezug statt Rente fällt die Kapitalbezugssteuer an.
Alle Angaben ohne Gewähr – diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich in die Pensionskasse einkaufen?
Massgebend ist dein Einkaufspotenzial: das maximal mögliche Altersguthaben (versicherter Lohn × Summe der Altersgutschriften bis heute, verzinst) minus dein vorhandenes Guthaben, abzüglich Freizügigkeits- und überschüssiger Säule-3a-Guthaben sowie offener WEF-Vorbezüge. Der konkrete Maximalbetrag steht in der Regel direkt auf deinem Vorsorgeausweis.
Wie viel Steuern spare ich mit einem Pensionskassen-Einkauf?
Der Einkaufsbetrag ist im Einkaufsjahr voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Ersparnis entspricht dem Betrag mal deinem Grenzsteuersatz. Beispiel: CHF 30’000 Einkauf bei rund 30 % Grenzsteuersatz sparen etwa CHF 9’000 Steuern. Bei höheren Einkommen (Grenzsteuersatz über 40 %) ist die Ersparnis pro Franken entsprechend grösser.
Was ist die 3-Jahres-Sperrfrist beim Pensionskassen-Einkauf?
Nach einem Einkauf darfst du während drei Jahren kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen – sonst wird der Steuerabzug rückwirkend aufgerechnet und die gesparte Steuer nachbelastet. Die Frist läuft taggenau ab dem Einkaufsdatum. Für reine Rentenbezüge gilt sie nicht. Wer Kapital beziehen will, sollte den letzten Einkauf also mindestens drei Jahre vorher tätigen.
Lohnt sich ein einmaliger oder ein gestaffelter Einkauf?
Gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre bringen meist mehr, weil du in jedem Jahr die volle Steuerprogression nutzt. Ein grosser Einmaleinkauf drückt das Einkommen so stark, dass die teuersten Progressionsstufen nur einmal entlastet werden. Im Beispiel spart die Aufteilung eines 90’000-Potenzials auf drei Jahre rund CHF 3’000 mehr als der Einmaleinkauf.
Muss ich einen WEF-Vorbezug vor einem Einkauf zurückzahlen?
Ja. Hast du Vorsorgegeld für Wohneigentum bezogen (WEF-Vorbezug), musst du dieses zuerst vollständig zurückzahlen, bevor freiwillige Einkäufe steuerlich abziehbar sind. Erst danach baust du mit Einkäufen wieder zusätzliches, abzugsfähiges Vorsorgekapital auf.
Wie wird die BVG-Rente berechnet?
Die Pensionskassen-Rente ergibt sich aus dem angesparten Altersguthaben mal dem Umwandlungssatz. Im BVG-Obligatorium beträgt der Mindestumwandlungssatz 6,8 % – aus CHF 100’000 Guthaben werden also CHF 6’800 Rente pro Jahr.
Was ist der koordinierte Lohn?
Versichert ist im Obligatorium nicht der ganze Lohn, sondern der koordinierte Lohn: Jahreslohn minus Koordinationsabzug (2026: CHF 26’460), höchstens CHF 64’260. Erst ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (Eintrittsschwelle) besteht BVG-Pflicht.
Wie hoch sind die Altersgutschriften?
Die jährlichen Altersgutschriften steigen mit dem Alter: 7 % des koordinierten Lohns mit 25–34, 10 % mit 35–44, 15 % mit 45–54 und 18 % mit 55–65. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Das Obligatorium ist der gesetzliche Mindestschutz. Viele Pensionskassen versichern darüber hinaus (Überobligatorium) – mit höherem Guthaben, aber oft tieferem Umwandlungssatz. Massgeblich ist dein persönlicher Vorsorgeausweis.
Wie hoch ist der BVG-Mindestzins 2026?
Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2026 1,25 %. Er legt fest, wie das obligatorische Altersguthaben mindestens verzinst werden muss; viele Kassen verzinsen freiwillig höher.