Bin ich MWST-pflichtig? (Schweiz)
Prüfe, ob du in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig bist: Die Grenze liegt bei CHF 100’000 Jahresumsatz (CHF 250’000 für gemeinnützige Vereine). Mit MWST-Anteil und Vergleich.
Bin ich in der Schweiz MWST-pflichtig?
Massgebend ist dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Liegt er unter CHF 100’000, bist du von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 10 MWSTG) – ganz ohne Antrag. Ab CHF 100’000 weltweitem Umsatz wird die Eintragung ins MWST-Register obligatorisch. Gib deinen Umsatz ein, und der Rechner zeigt sofort, auf welcher Seite der Grenze du stehst.
Höhere Grenze für Vereine
Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen gilt eine höhere Schwelle von CHF 250’000. Wähle dafür im Rechner den passenden Organisationstyp.
Welcher Umsatz zählt?
Zur Grenze zählt der weltweite Umsatz aus steuerbaren und zum Nullsatz befreiten Leistungen. Von der Steuer ausgenommene Leistungen – etwa Bildung, Heilbehandlung oder Versicherungen – zählen nicht mit. Die aktuellen MWST-Sätze betragen 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduziert) und 3,8 % (Beherbergung).
Freiwillig der MWST unterstellen?
Auch unter CHF 100’000 kannst du dich freiwillig anmelden. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Kundschaft selbst MWST-pflichtig ist und du hohe Vorsteuern auf Einkäufen und Investitionen geltend machen kannst. Überschreitest du die Grenze, musst du dich innert 30 Tagen nach Jahresende bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.
Verwandte Rechner
- MWST-Rechner – Mehrwertsteuer heraus- oder draufrechnen
- QR-Rechnungs-Generator – Rechnung mit oder ohne MWST
- Stundensatz-Rechner – Honorar als Selbstständige kalkulieren
Orientierungshilfe ohne Gewähr und ohne Berücksichtigung von Sonderfällen (Bezugsteuer, Leistungen aus dem Ausland, Saldosteuersatz). Massgebend sind das MWSTG und die Praxis der ESTV.
Häufige Fragen
Ab welchem Umsatz ist man in der Schweiz MWST-pflichtig?
Wer pro Jahr weniger als CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 10 MWSTG). Ab CHF 100’000 weltweitem Umsatz wird die Eintragung ins MWST-Register obligatorisch.
Gilt die Grenze für Vereine auch?
Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze höher: bei CHF 250’000 Jahresumsatz. Wähle dafür im Rechner die entsprechende Option.
Welcher Umsatz zählt zur Grenze?
Massgebend ist der weltweite Umsatz aus steuerbaren und von der Steuer befreiten (zum Nullsatz) Leistungen. Von der Steuer ausgenommene Leistungen – etwa Bildung, Heilbehandlung oder Versicherungen – zählen nicht mit.
Kann ich mich freiwillig der MWST unterstellen?
Ja. Auch unter CHF 100’000 kannst du dich freiwillig anmelden. Das lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden selbst MWST-pflichtig sind und du hohe Vorsteuern (auf Einkäufen, Investitionen) geltend machen kannst.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Du musst dich innert 30 Tagen nach Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wurde, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Ab dann weist du MWST aus und kannst im Gegenzug die Vorsteuer abziehen.