Kapitalbezugssteuer-Rechner (3a / Pensionskasse)

Schätze die Kapitalbezugssteuer auf einen Kapitalbezug aus Säule 3a oder Pensionskasse – nach Kanton (Hauptort) und Zivilstand, inklusive Kantonsvergleich. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich.

Kantonsvergleich

Schätzung der gesamten Kapitalbezugssteuer (Bund, Kanton und Gemeinde) am Hauptort des Kantons, konfessionslos, ohne Kinder, nur die Kapitalleistung als Bemessung. Werte interpoliert aus offiziellen Stützpunkten (Bund: 1/5-Tarif nach Art. 38 DBG; Kantone: kantonaler Vorsorgetarif), plausibilisiert gegen den ESTV-Steuerrechner. In deiner Wohngemeinde kann der Betrag abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wie der Kapitalbezug besteuert wird

Beziehst du Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a oder der Pensionskasse als einmaliges Kapital, wird dieses separat vom übrigen Einkommen besteuert – zu einem reduzierten Sondersatz. Der Bund rechnet mit einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Art. 38 DBG), Kanton und Gemeinde mit einem eigenen Vorsorgetarif. Wie viel am Ende anfällt, hängt stark von Wohnkanton, Höhe und Zivilstand ab.

Die kantonalen Unterschiede sind gross

Bei einem Bezug von einer Million Franken reicht die Gesamtbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde am Hauptort) von rund CHF 53’000 im günstigsten bis über CHF 110’000 im teuersten Kanton – fast das Doppelte. Wer den Wohnsitz oder den Bezugszeitpunkt plant, kann viel sparen. Der Rechner oben zeigt dir den vollständigen Kantonsvergleich für deinen Betrag.

Mit Staffelung Steuern sparen

Weil der Tarif progressiv ist und mehrere Bezüge im selben Jahr zusammengezählt werden, lohnt sich oft das Staffeln: mehrere Säule-3a-Konten in verschiedenen Jahren beziehen und den Pensionskassen-Bezug zeitlich davon trennen. So bleibt jeder einzelne Bezug in einer tieferen Progressionsstufe.

Kapitalbezugssteuer nach Kanton

Datenbasis: gesetzliche Tarife (Bund Art. 38 DBG; kantonale Vorsorgetarife), plausibilisiert gegen den ESTV-Steuerrechner. Werte am Hauptort, konfessionslos – in deiner Gemeinde kann der Betrag abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ist die Kapitalbezugssteuer?

Wer Vorsorgekapital aus der Säule 3a oder der Pensionskasse als einmalige Kapitalleistung bezieht, zahlt darauf eine separate Steuer – die Kapitalbezugs- oder Kapitalleistungssteuer. Sie wird einmalig fällig und getrennt vom übrigen Einkommen erhoben.

Wie wird der Bezug aus Säule 3a oder Pensionskasse besteuert?

Die Kapitalleistung wird zu einem reduzierten Sondersatz besteuert: Beim Bund zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Art. 38 DBG), bei Kanton und Gemeinde nach einem eigenen, ebenfalls reduzierten Vorsorgetarif. Der konkrete Satz hängt stark vom Wohnkanton und der Höhe ab.

In welchem Kanton ist der Kapitalbezug am günstigsten?

Die Unterschiede sind erheblich. Tendenziell günstig sind Nidwalden, Uri, Appenzell Innerrhoden, Schwyz und Zug; teurer sind Zürich (für Ledige), Appenzell Ausserrhoden, Freiburg und Basel-Stadt. Bei CHF 1 Mio. reicht die Spanne von rund CHF 53’000 bis über CHF 110’000.

Lohnt sich die Staffelung des Bezugs?

Ja, oft deutlich. Weil der Tarif progressiv ist und Bezüge im selben Jahr zusammengezählt werden, senkt das Verteilen über mehrere Steuerjahre (z. B. 3a-Konten gestaffelt beziehen, PK-Bezug separat) die Progression und damit die Steuer. Ehepartner-Bezüge im selben Jahr werden ebenfalls zusammengerechnet.

Wird der Kapitalbezug separat vom Einkommen besteuert?

Ja. Die Kapitalleistung wird nicht zum übrigen Einkommen addiert, sondern als Jahressteuer separat veranlagt. Dadurch bleibt der reguläre Einkommenssteuersatz unberührt – die Kapitalbezugssteuer fällt zusätzlich und einmalig an.

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