Quellensteuer: Tarifcode & Berechnung

Quellensteuer verstehen: bestimme deinen Tarifcode (A, B, C, H) aus Zivilstand, Kindern und Konfession – plus wer zahlt und wie der Abzug nach Kanton berechnet wird.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird – noch bevor er ausbezahlt wird. Sie betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Der Arbeitgeber zieht den Betrag ab und überweist ihn dem Kanton.

Die Tarifcodes A, B, C und H

Welcher Tarif gilt, hängt von deiner Lebenssituation ab. Der Bestimmer oben zeigt dir deinen Code:

CodeSituation
Aalleinstehend ohne Kinder
Bverheiratet, ein Erwerbseinkommen
Cverheiratet, beide erwerbstätig (Doppelverdiener)
HEinelternfamilie (alleinerziehend mit Kind im Haushalt)

Die Ziffer nach dem Buchstaben steht für die Anzahl Kinder (z. B. B2), das Y/N am Ende für mit/ohne Kirchensteuer (z. B. B2Y).

Wie wird der genaue Betrag berechnet?

Der konkrete Abzug ergibt sich aus deinem Bruttolohn und der Tariftabelle deines Kantons für deinen Tarifcode. Jeder Kanton legt eigene Tarife fest – die Steuerbelastung ist deshalb je nach Kanton sehr unterschiedlich. Die verbindlichen Tarife veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

👉 Den exakten Frankenbetrag berechnest du am besten mit dem offiziellen Rechner: Quellensteuer der ESTV bzw. dem Online-Rechner deines Wohn- oder Arbeitskantons.

Zu viel bezahlt? Tarifkorrektur und NOV

Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120’000 wirst du zwingend nachträglich ordentlich veranlagt (NOV) – du füllst dann eine Steuererklärung aus, die Quellensteuer gilt als Vorauszahlung. Darunter kannst du bis Ende März des Folgejahres eine Tarifkorrektur oder die NOV beantragen, um Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildung oder Fahrkosten geltend zu machen.

Hinweis: Dieser Bestimmer ermittelt deinen Tarifcode und erklärt das System. Den verbindlichen Steuerbetrag liefern die offiziellen Kantons-/ESTV-Tarife. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wer muss Quellensteuer zahlen?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz Erwerbseinkommen erzielen. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

Was bedeuten die Tarifcodes A, B, C und H?

A = alleinstehend ohne Kinder, B = verheiratet mit einem Erwerbseinkommen, C = verheiratet mit zwei Erwerbseinkommen (Doppelverdiener), H = Einelternfamilie (alleinerziehend mit Kind im Haushalt). Die Ziffer steht für die Anzahl Kinder, der Buchstabe Y/N für mit/ohne Kirchensteuer.

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Der Abzug ergibt sich aus deinem Bruttolohn und dem Tarif deines Wohn- bzw. Arbeitskantons für deinen Tarifcode. Jeder Kanton hat eigene, von der ESTV veröffentlichte Tariftabellen. Den exakten Betrag liefert der offizielle Rechner deines Kantons.

Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120’000 wird zwingend nachträglich ordentlich veranlagt – du füllst dann wie alle eine Steuererklärung aus, die Quellensteuer gilt als Vorauszahlung. Unter dieser Grenze ist die NOV auf Antrag möglich.

Kann ich zu viel bezahlte Quellensteuer zurückfordern?

Ja. Bis Ende März des Folgejahres kannst du eine Tarifkorrektur oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen – etwa um Abzüge für Säule 3a, Weiterbildung oder auswärtige Verpflegung geltend zu machen.

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