Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden (2026)
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 35'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 35'000 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 55'000 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 46'200 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 75'900 |
| Massgebendes Einkommen | steuerbares Einkommen + 15 % Vermögen |
| Vermögen | Vermögensgrenze 120’000 (allein) / 200’000 (verheiratet) |
| Verfahren | Antrag (Frist 31.3.) |
Amtlichen Rechner / Infoseite Appenzell Ausserrhoden öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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