Prämienverbilligung im Kanton Thurgau (2026)

Der Kanton Thurgau legt keine einfache Einkommensgrenze fest – der Anspruch wird über eine Formel bzw. den amtlichen Rechner ermittelt. Richtwert-Orientierung unten, ohne Gewähr.

Massgebendes EinkommenSteuerbetrag-Kategorien (einfache satzbestimmende Steuer, nicht Einkommen)
Vermögenkein steuerbares Vermögen erlaubt (Grenze 0)
VerfahrenAntrag

Amtlichen Rechner / Infoseite Thurgau öffnen →

Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.

Anspruch selbst prüfen

Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.

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