Prämienverbilligung im Kanton Thurgau (2026)
Der Kanton Thurgau legt keine einfache Einkommensgrenze fest – der Anspruch wird über eine Formel bzw. den amtlichen Rechner ermittelt. Richtwert-Orientierung unten, ohne Gewähr.
| Massgebendes Einkommen | Steuerbetrag-Kategorien (einfache satzbestimmende Steuer, nicht Einkommen) |
| Vermögen | kein steuerbares Vermögen erlaubt (Grenze 0) |
| Verfahren | Antrag |
Amtlichen Rechner / Infoseite Thurgau öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
Anspruch selbst prüfen
Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.