Prämienverbilligung im Kanton Schwyz (2026)
Im Kanton Schwyz besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 43'314 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 43'314 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 63'093 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 55'752 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 85'584 |
| Massgebendes Einkommen | Reineinkommen + 10 % Vermögen |
| Vermögen | Vermögensgrenze 250’000 (Einzel) / 500’000 (Paar), nach Freibetrag |
| Verfahren | teils automatisch |
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Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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