Prämienverbilligung im Kanton St. Gallen (2026)

Im Kanton St. Gallen besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 39'300 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

HaushaltEinkommens-Richtwert 2026
EinzelpersonCHF 39'300
Paar / Ehepaar (ohne Kinder)CHF 58'900
Alleinerziehend, 1 KindCHF 61'800
Familie (Paar, 2 Kinder)CHF 81'400
Massgebendes EinkommenReineinkommen + 20 % Vermögen + 3a/BVG − 4’000/Kind
VermögenVermögensgrenze 100’000 (+ 20’000/Kind, max 150’000)
VerfahrenAntrag (Frist 31.3.)

Amtlichen Rechner / Infoseite St. Gallen öffnen →

Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.

Anspruch selbst prüfen

Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.

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