Prämienverbilligung im Kanton St. Gallen (2026)
Im Kanton St. Gallen besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 39'300 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 39'300 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 58'900 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 61'800 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 81'400 |
| Massgebendes Einkommen | Reineinkommen + 20 % Vermögen + 3a/BVG − 4’000/Kind |
| Vermögen | Vermögensgrenze 100’000 (+ 20’000/Kind, max 150’000) |
| Verfahren | Antrag (Frist 31.3.) |
Amtlichen Rechner / Infoseite St. Gallen öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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