Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft (2026)
Im Kanton Basel-Landschaft besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 31'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 31'000 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 51'000 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 52'000 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 88'000 |
| Massgebendes Einkommen | massgebendes Einkommen + 20 % Vermögen − 5’000/Kind |
| Vermögen | fliesst je nach Kanton anteilig ein |
| Verfahren | teils automatisch |
Amtlichen Rechner / Infoseite Basel-Landschaft öffnen →
Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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