Prämienverbilligung im Kanton Zürich (2026)

Im Kanton Zürich besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 64'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

HaushaltEinkommens-Richtwert 2026
EinzelpersonCHF 64'000
Paar / Ehepaar (ohne Kinder)CHF 102'400
Alleinerziehend, 1 KindCHF 79'400
Familie (Paar, 2 Kinder)CHF 127'040
Massgebendes Einkommenbereinigtes massgebendes Einkommen (Eigenanteil 8,4 % / verheiratet 10,5 %)
VermögenVermögensgrenze 150’000 (Einzel) / 300’000 (Familie)
VerfahrenAntrag

Amtlichen Rechner / Infoseite Zürich öffnen →

Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.

Anspruch selbst prüfen

Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.

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