Prämienverbilligung im Kanton Zürich (2026)
Im Kanton Zürich besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 64'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 64'000 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 102'400 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 79'400 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 127'040 |
| Massgebendes Einkommen | bereinigtes massgebendes Einkommen (Eigenanteil 8,4 % / verheiratet 10,5 %) |
| Vermögen | Vermögensgrenze 150’000 (Einzel) / 300’000 (Familie) |
| Verfahren | Antrag |
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Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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