Prämienverbilligung im Kanton Freiburg (2026)

Im Kanton Freiburg besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 37'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

HaushaltEinkommens-Richtwert 2026
EinzelpersonCHF 37'000
Paar / Ehepaar (ohne Kinder)CHF 65'000
Alleinerziehend, 1 KindCHF 57'400
Familie (Paar, 2 Kinder)CHF 93'000
Massgebendes Einkommenrevenu déterminant: Reineinkommen + 5 % Vermögen + Zuschläge
VermögenVermögensgrenze 250’000 (harter Ausschluss)
VerfahrenAntrag (Frist 31.8.)

Amtlichen Rechner / Infoseite Freiburg öffnen →

Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.

Anspruch selbst prüfen

Mit dem Prämienverbilligung-Rechner gibst du Kanton, Haushalt und dein massgebendes Einkommen ein und erhältst sofort eine Richtwert-Einschätzung. Ob sich zusätzlich eine höhere Franchise lohnt, zeigt der Franchise-Rechner.

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