Prämienverbilligung im Kanton Freiburg (2026)
Im Kanton Freiburg besteht für Einzelpersonen grob bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 37'000 Anspruch auf Prämienverbilligung – für Familien entsprechend höher. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Haushalt | Einkommens-Richtwert 2026 |
|---|---|
| Einzelperson | CHF 37'000 |
| Paar / Ehepaar (ohne Kinder) | CHF 65'000 |
| Alleinerziehend, 1 Kind | CHF 57'400 |
| Familie (Paar, 2 Kinder) | CHF 93'000 |
| Massgebendes Einkommen | revenu déterminant: Reineinkommen + 5 % Vermögen + Zuschläge |
| Vermögen | Vermögensgrenze 250’000 (harter Ausschluss) |
| Verfahren | Antrag (Frist 31.8.) |
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Die Werte sind Richtwerte 2026 (massgebendes Einkommen, Hauptregion) und teils aus der amtlichen Formel abgeleitet – Prämienregion, Kinderzahl und Vermögen beeinflussen den Anspruch. Verbindlich ist die kantonale Ausgleichskasse bzw. der oben verlinkte amtliche Rechner. Ohne Gewähr.
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