Krankenkasse wechseln (Schweiz) – Fristen, Anleitung & Tipps 2026
Die Grundversicherung ist überall gesetzlich gleich – die Prämien aber nicht. Wer die Kasse wechselt, kann mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Hier sind die Fristen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und die wichtigsten Spar-Hebel (Franchise, Modell, Prämienverbilligung).
Kündigungsfristen 2026 auf einen Blick
| Situation | Frist / Termin |
|---|---|
| Grundversicherung ordentlich kündigen (auf 31.12.) | Kündigung bis 30. November (eingeschrieben) |
| Mit ordentlicher Franchise (300) + Standardmodell (auf 30.6.) | Kündigung bis 31. März |
| Höhere Franchise oder alternatives Modell (HMO/Hausarzt/Telmed) | nur auf 31.12., bis 30. November |
| Zusatzversicherung (VVG) | eigene Fristen der Kasse – separat prüfen |
Massgebend ist der Eingang bei der bisherigen Kasse, nicht der Poststempel – früh genug eingeschrieben senden.
In 5 Schritten die Krankenkasse wechseln
- Prämien vergleichen – gleiche Franchise und gleiches Modell gegenüberstellen (amtlicher Prämienrechner, siehe unten).
- Franchise & Modell optimieren – oft bringt das mehr als der Kassenwechsel selbst.
- Neue Grundversicherung beantragen – Aufnahme ist garantiert, auf den 1. Januar.
- Alte Kasse kündigen – schriftlich, eingeschrieben, fristgerecht bis 30. November.
- Bestätigung sichern – neue Police und Kündigungsbestätigung aufbewahren; Zusatzversicherung separat behandeln.
Vor dem Wechsel: zuerst Franchise und Modell prüfen
Eine höhere Franchise senkt die Prämie – ob sich das für dich rechnet, hängt von deinen erwarteten Gesundheitskosten ab. Rechne es mit dem Franchise-Rechner durch. Zusätzlich senken alternative Modelle (Hausarzt, HMO, Telmed) die Prämie spürbar, bei gleichen Grundleistungen. Häufig sparst du mit Franchise + Modell mehr als allein durch den Kassenwechsel.
Prämienverbilligung nicht vergessen
Bei tieferem Einkommen übernimmt der Kanton einen Teil deiner Prämie. Prüfe deinen Anspruch mit dem Prämienverbilligung-Rechner – das kann mehr ausmachen als jeder Kassenwechsel und wird oft vergessen.
Wechsel trotz Krankheit – die Aufnahmepflicht
In der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Du kannst also bedenkenlos wechseln. Vorsicht nur bei Zusatzversicherungen (VVG): Sie sind freiwillig und haben eine Gesundheitsprüfung – kündige sie nicht, bevor eine neue zugesagt ist.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung kannst du jährlich auf den 31. Dezember kündigen – deine Kündigung muss bis spätestens 30. November (eingeschrieben) bei der bisherigen Kasse eintreffen. Mit der ordentlichen Franchise (300) und dem Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich, wenn du bis Ende März kündigst.
Wie kündige ich die Krankenkasse richtig?
Schriftlich und per Einschreiben, fristgerecht bis 30. November. Wichtig: Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab bzw. warte die Bestätigung ab, bevor die Kündigung definitiv wird – so entsteht keine Deckungslücke. Die neue Kasse meldet den Versicherungsbeginn auf den 1. Januar.
Kann ich die Krankenkasse trotz Krankheit oder Alter wechseln?
Ja. In der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht – jede Kasse muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsvorbehalt und unabhängig vom Alter. Anders bei Zusatzversicherungen (VVG): Diese sind freiwillig, mit Gesundheitsprüfung. Kündige eine Zusatzversicherung daher nicht voreilig, bevor eine neue zugesagt ist.
Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?
Oft ja: Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich überall identisch, die Prämien unterscheiden sich aber stark. Ein Wechsel kann je nach Kanton und Kasse mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Prüfe zusätzlich, ob eine höhere Franchise oder ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) deine Prämie weiter senkt.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch, bietet überall dieselben Leistungen, hat eine Aufnahmepflicht und ist jährlich kündbar. Zusatzversicherungen (VVG) sind freiwillig, von Kasse zu Kasse verschieden, haben eigene Kündigungsfristen und eine Gesundheitsprüfung. Beim Wechsel der Grundversicherung bleibt die Zusatzversicherung bestehen, sofern du sie nicht separat kündigst.
Allgemeine Informationen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), keine Rechtsberatung. Fristen und Regeln nach BAG; massgebend sind deine Kasse und die amtlichen Stellen. Ohne Gewähr.