Handänderungssteuer im Kanton Zug (2026)
Der Kanton Zug erhebt keine Handänderungssteuer. Beim Immobilienkauf fallen nur Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an – deutlich tiefer als eine volle Handänderungssteuer. Ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | keine (nur Gebühren) |
| Besonderheiten | Keine Handänderungssteuer. Grundbuchgebühr nach Aufwand (Basis CHF 180/Std.) – effektiv sehr tief. |
Amtliche ESTV-Übersicht öffnen →
Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Zug. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Zug sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.