Handänderungssteuer im Kanton Aargau (2026)
Der Kanton Aargau erhebt keine eigentliche Handänderungssteuer, aber eine Handänderungsabgabe von rund 0,4 %. Bei CHF 1'000'000 Kaufpreis sind das etwa CHF 4'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | keine Steuer – Abgabe rund 0,4 % |
| Wer zahlt | frei vereinbar (meist Käufer) |
| Beispiel bei CHF 1'000'000 | CHF 4'000 |
| Besonderheiten | Keine eigentliche Steuer, aber Handänderungsabgabe 0,4 % beim Kauf (mind. CHF 100); reduziert bei Erbgang. |
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Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Aargau. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Aargau sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.