Handänderungssteuer im Kanton Aargau (2026)

Der Kanton Aargau erhebt keine eigentliche Handänderungssteuer, aber eine Handänderungsabgabe von rund 0,4 %. Bei CHF 1'000'000 Kaufpreis sind das etwa CHF 4'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

Handänderungssteuerkeine Steuer – Abgabe rund 0,4 %
Wer zahltfrei vereinbar (meist Käufer)
Beispiel bei CHF 1'000'000CHF 4'000
BesonderheitenKeine eigentliche Steuer, aber Handänderungsabgabe 0,4 % beim Kauf (mind. CHF 100); reduziert bei Erbgang.

Amtliche ESTV-Übersicht öffnen →

Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Aargau. Ohne Gewähr.

Handänderungssteuer selbst berechnen

Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Aargau sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.

Handänderungssteuer in anderen Kantonen

Zürich
Bern
Luzern
Uri
Schwyz
Obwalden
Nidwalden
Glarus
Zug
Freiburg
Solothurn
Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Schaffhausen
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
St. Gallen
Graubünden
Thurgau
Tessin
Waadt
Wallis
Neuenburg
Genf
Jura