Handänderungssteuer im Kanton Luzern (2026)

Beim Immobilienkauf im Kanton Luzern fällt eine Handänderungssteuer von 1,5 % des Kaufpreises an, getragen vom Käufer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 sind das rund CHF 15'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.

Handänderungssteuer1,5 % des Kaufpreises
Wer zahltKäufer
Beispiel bei CHF 1'000'000CHF 15'000
Besonderheiten1,5 % des Kaufpreises, primär vom Erwerber geschuldet.

Amtliche ESTV-Übersicht öffnen →

Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Luzern. Ohne Gewähr.

Handänderungssteuer selbst berechnen

Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Luzern sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.

Handänderungssteuer in anderen Kantonen

Zürich
Bern
Uri
Schwyz
Obwalden
Nidwalden
Glarus
Zug
Freiburg
Solothurn
Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Schaffhausen
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
St. Gallen
Graubünden
Aargau
Thurgau
Tessin
Waadt
Wallis
Neuenburg
Genf
Jura