Handänderungssteuer im Kanton Wallis (2026)
Beim Immobilienkauf im Kanton Wallis fällt eine Handänderungssteuer von 1,5 % des Kaufpreises an, getragen vom Käufer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 sind das rund CHF 15'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | 1,5 % des Kaufpreises |
| Wer zahlt | Käufer |
| Beispiel bei CHF 1'000'000 | CHF 15'000 |
| Besonderheiten | Progressiv 1,0–1,5 % je nach Liegenschaftswert (Standardwert 1,5 %). Erwerber steuerpflichtig. |
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Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Wallis. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Wallis sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.