Handänderungssteuer im Kanton Freiburg (2026)
Beim Immobilienkauf im Kanton Freiburg fällt eine Handänderungssteuer von 1,5 % des Kaufpreises an, getragen vom Käufer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 sind das rund CHF 15'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | 1,5 % des Kaufpreises |
| Wer zahlt | Käufer |
| Beispiel bei CHF 1'000'000 | CHF 15'000 |
| Besonderheiten | Kantonssatz 1,5 %; Gemeinden können Zuschläge bis 100 % erheben (dann effektiv bis 3,0 %). |
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Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Freiburg. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Freiburg sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.