Handänderungssteuer im Kanton Waadt (2026)
Beim Immobilienkauf im Kanton Waadt fällt eine Handänderungssteuer von 2,2 % des Kaufpreises an, getragen vom Käufer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 sind das rund CHF 22'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | 2,2 % des Kaufpreises |
| Wer zahlt | Käufer |
| Beispiel bei CHF 1'000'000 | CHF 22'000 |
| Besonderheiten | Kantonssatz 2,2 % plus Gemeindezuschlag bis 50 % (gesamt bis 3,3 %). Beim Tausch je Partei die Hälfte. |
Amtliche ESTV-Übersicht öffnen →
Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Waadt. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Waadt sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.