Handänderungssteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden (2026)
Beim Immobilienkauf im Kanton Appenzell Ausserrhoden fällt eine Handänderungssteuer von 2 % des Kaufpreises an, getragen vom frei vereinbar (meist Käufer). Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 sind das rund CHF 20'000. Richtwert 2026, ohne Gewähr.
| Handänderungssteuer | 2 % des Kaufpreises |
| Wer zahlt | frei vereinbar (meist Käufer) |
| Beispiel bei CHF 1'000'000 | CHF 20'000 |
| Besonderheiten | Max. 2,0 % (Gemeinden können tiefer ansetzen); halber Satz bei Übergang Eltern → Nachkommen. Ohne Vereinbarung je zur Hälfte. |
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Die Angaben sind Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerdokumentation (Stand 2026). Reduktionen für selbstbewohntes Eigentum, Freibeträge und Gemeindezuschläge können den Betrag verändern. Verbindlich ist das Grundbuch- bzw. Steueramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Ohne Gewähr.
Handänderungssteuer selbst berechnen
Mit dem Handänderungssteuer-Rechner gibst du deinen Kaufpreis ein und erhältst den Betrag für Appenzell Ausserrhoden sofort. Alle einmaligen Kosten des Kaufs – Steuer, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – bündelt der Kaufnebenkosten-Rechner. Ob die Finanzierung tragbar ist, prüfst du mit dem Tragbarkeitsrechner.